Allgemeine Geschäftsbedingungen GBV Röhrnbach
Den Anweisungen unseres Teams ist zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen unbedingt Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbst verschuldeten / verursachten Verletzungen / Unfällen schließen wir aus.
Auf dem Betriebsgelände der GBV Röhrnbach haften Eltern für ihre Kinder.
Verarbeitungsvorbehalt:
Wir behalten uns vor, ungeeignetes Obst zur Verarbeitung abzulehnen. Insbesondere bei übermäßiger Fäulnis, bei hohem Verschmutzungsgrad (Erde, Laub, Zweige, Gras, Tierfäkalien etc.) oder bei Überreife. Den Abtransport/die Entsorgung hat der Kunde zu tätigen.
Anmerkung:
Bei uns erhält jeder aus seinen mitgebrachten Äpfeln Saft. Der Presswart ist bemüht, so gewissenhaft und flott wie möglich zu arbeiten. Haben Sie bitte Verständnis, sollte es trotz Terminabgabe zu Wartezeiten kommen. Wir können nicht schneller arbeiten, als es die Maschinen erlauben. Auch kommt es manchmal vor, dass die angegebene Obstmenge überschritten wird. Zum Abfüllen sollten mindestens 2 Personen, bei größeren Mengen 3 Personen mithelfen, um einen zügigen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Bitte Stiefel und Gummihandschuhe nicht vergessen.
Saftertrag
Der Saftertrag ist abhängig von Apfelsorten und Reifegrad. Der rechnerische Saftertrag ist ein Durchschnittswert, der nicht garantiert werden kann.
Haftungsübergang
Beim Transport und der Lagerung ohne Kartons handelt der Kunde eigenverantwortlich.
Vorsorglich und ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass bei Transportschäden (z.B. Auslaufen eines Beutels im Fahrzeug) eine Haftung durch die GBV Röhrnbach ausgeschlossen ist. Übergabepunkt ist der Zeitpunkt ab der Verladung durch den Kunden in sein Fahrzeug. Unsachgemäße Behandlung oder Lagerung wie z.B. direkte Sonnenbestrahlung, Aufeinanderstapeln von mehr als zwei Beuteln (ohne Karton), ohne ausreichenden Schutz vor Schadnagern (Mäuse etc.) sowie unsachgemäßes Einbringen in den Karton, sind von einer Sachmängelhaftung generell ausgeschlossen.
Wir empfehlen den Verzehr, gemäß den Angaben der Beutelhersteller, innerhalb eines Jahres ab Abfüllung oder nach Anbruch innerhalb 3 Monaten.