Die Voraussetzung für einen qualitativ hochwertigen Saft ist:
Wichtige Voraussetzung für eine gute Haltbarkeit der Mostergebnisse ist gesundes Obst und saubere Behälter mit einem intakten Verschluss.
Abgefüllt wird z.T. in Flaschen oder PE-Beutel (Bag in Box-System in 5 oder 10 Liter). Dies gewährt eine Haltbarkeit von gut zwei Jahren.
Geeignet sind nur gut saftige Obstsorten, vor allem Äpfel, welche nicht überreif sind.
Faules Obst muss wieder mitgenommen werden! Bitte nicht am Trester-Hänger entsorgen!!!
Es sollten mindestens drei oder auch mehr verschiedene Sorten vermischt werden. Die unterschiedlichen Sorten ergeben in der Regel einen besseren Saft.
Obst möglichst kurz vor der Anlieferung einsammeln oder pflücken. Die Saftausbeute für ein Zentner (50 kg) Äpfel ergibt ca. 25 bis 35 Liter Saft.

Anmerkung:
Bei uns erhält jeder aus seinen mitgebrachten Äpfeln Saft.
Der Presswart ist bemüht, so gewissenhaft und flott wie möglich zu arbeiten. Haben Sie bitte Verständnis, sollte es trotz Terminabgabe zu Wartezeiten kommen. Wir können nicht schneller arbeiten, als es die Maschinen erlauben. Auch kommt es manchmal vor, dass die angegebene Obstmenge überschritten wird.
Zum Abfüllen sollten mindestens 2 Personen, bei größeren Mengen 3 Personen mithelfen, um einen zügigen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Bitte Stiefel und Gummihandschuhe nicht vergessen.

Sonderwünsche sind an den Presswart Cornelis Stolk Tel.: 08582 1227 zu richten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen GBV Röhrnbach

Den Anweisungen unseres Teams ist zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen unbedingt Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbst verschuldeten / verursachten Verletzungen / Unfällen schließen wir aus.
Auf dem Betriebsgelände der GBV Röhrnbach haften Eltern für ihre Kinder.
Verarbeitungsvorbehalt:
Wir behalten uns vor, ungeeignetes Obst zur Verarbeitung abzulehnen. Insbesondere bei übermäßiger Fäulnis, bei hohem Verschmutzungsgrad (Erde, Laub, Zweige, Gras, Tierfäkalien etc.) oder bei Überreife. Den Abtransport/die Entsorgung hat der Kunde zu tätigen.

Anmerkung:
Bei uns erhält jeder aus seinen mitgebrachten Äpfeln Saft.
Der Presswart ist bemüht, so gewissenhaft und flott wie möglich zu arbeiten. Haben Sie bitte Verständnis, sollte es trotz Terminabgabe zu Wartezeiten kommen. Wir können nicht schneller arbeiten, als es die Maschinen erlauben. Auch kommt es manchmal vor, dass die angegebene Obstmenge überschritten wird.
Zum Abfüllen sollten mindestens 2 Personen, bei größeren Mengen 3 Personen mithelfen, um einen zügigen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Bitte Stiefel und Gummihandschuhe nicht vergessen.

Saftertrag
Der Saftertrag ist abhängig von Apfelsorten und Reifegrad. Der rechnerische Saftertrag ist ein Durchschnittswert, der nicht garantiert werden kann.

Haftungsübergang
Beim Transport und der Lagerung ohne Kartons handelt der Kunde eigenverantwortlich.
Vorsorglich und ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass bei Transportschäden (z.B. Auslaufen eines Beutels im Fahrzeug) eine Haftung durch die GBV Röhrnbach ausgeschlossen ist. Übergabepunkt ist der Zeitpunkt ab der Verladung durch den Kunden in sein Fahrzeug. Unsachgemäße Behandlung oder Lagerung wie z.B. direkte Sonnenbestrahlung, Aufeinanderstapeln von mehr als zwei Beuteln (ohne Karton), ohne ausreichenden Schutz vor Schadnagern (Mäuse etc.) sowie unsachgemäßes Einbringen in den Karton, sind von einer Sachmängelhaftung generell ausgeschlossen.
Wir empfehlen den Verzehr, gemäß den Angaben der Beutelhersteller, innerhalb eines Jahres ab Abfüllung oder nach Anbruch innerhalb 3 Monaten.